Steuerberater sind gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 der Berufsordnung verpflichtet, sich "in dem Umfange fortzubilden, wie dies zur Sicherung und Weiterentwicklung der für ihre berufliche Tätigkeit erforderlichen Sachkunde notwendig ist". Gleichzeitig sieht die Berufsordnung keine Überprüfung dieser Verpflichtung vor.
Fachliteratur:
=> erfüllt die Fortbildungsvoraussetzungen zur Pflichtfortbildung der Fachanwälte für Steuerrecht (§ 15 FAQ)