Es gibt zahlreiche Gründe, den Steuerberater zu wechseln.
Sie sind mit der Leistung unzufrieden, Ihr Steuerberater hat kaum Zeit für Sie, Sie haben keinen persönlichen Ansprechpartner, Termine werden nicht eingehalten, Sie fühlen sich nicht gut beraten ………..
Die Entscheidung, wem Sie Ihr Vertrauen schenken und mit Ihrem steuerlichen Pflichten beauftragen, obliegt ausschließlich Ihnen persönlich.
Wenn Sie sich für einen Wechsel entschieden haben, darf dieser sich natürlich nicht nachteilig für Sie ausfallen. Wir unterstützen Sie hierbei, um einen schnellen und reibungslosen Übergang zu schaffen. Auf Wunsch bereiten wir auch alle notwendigen Schritte vor:
Ja, Sie können Ihren Steuerberater jederzeit wechseln, wenn Sie mit den erbrachten Dienstleistungen unzufrieden sind oder sogar das Vertrauen zu Ihrem Steuerberater verloren haben.
Ja, Sie können den Vertrag sogar mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn Sie das Vertrauen zu Ihrem alten Berater verloren haben. Vereinbarte längere Kündigungsfristen entsprechen nicht unserem Berufsstand als Steuerberater.
Nein. Für Steuerberater gibt es Berufspflichten, die im Steuerberatergesetz verankert sind. Unter anderem wird dort die Kollegialität unter Steuerberatern genannt. Das verpflichtet die Steuerberater untereinander, dass ein reibungsloser Übergang stattfindet.
Ausnahme: Für die Herausgabe von Unterlagen und Daten besteht eine Ausnahme. Dem Steuerberater steht ein Zurückbehalterecht vor, wenn Sie Honorarrechnungen noch nicht beglichen haben.
Nein, dem Finanzamt ist es einerlei, wer Ihnen bei der Einhaltung der steuerlichen Pflichten hilft.